Am 3. September 2025 hat die Europäische Kommission einen ambitionierten Schritt angekündigt: Sie will das EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen und das modernisierte EU-Mexiko-Globalabkommen unterzeichnen und abschließen. Parallel dazu plant sie sogenannte „interim“-Handelsabkommen, die ausschließlich in die Zuständigkeit der EU fallen und schneller in Kraft treten können. Diese Strategie ist ein klares Signal: Europa will den Handel ankurbeln, Märkte öffnen und wirtschaftliche Chancen schneller nutzen.

Die Beweggründe sind klar merkantil. Brüssel strebt niedrigere Zölle, besseren Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen sowie vereinfachte Regeln für Dienstleistungen und Investitionen an. Ziel ist es, Europas Industrie und Landwirtschaft einen größeren Absatzmarkt in der Nähe zu sichern. Laut der Kommission könnte das Mercosur-Abkommen die EU-Exporte um bis zu 39 % steigern – das entspricht rund 49 Milliarden Euro – und etwa 440.000 Arbeitsplätze unterstützen. Gemeinsam schaffen die Abkommen einen Markt mit über 700 Millionen Verbrauchern.

Die rechtliche Ausgestaltung ist entscheidend. Die „interim“-Abkommen können nach der Genehmigung auf EU-Ebene sofort angewendet werden und werden später durch die umfassenderen, sogenannten gemischten Abkommen ersetzt, die nationale Ratifizierungen erfordern. Diese Vorgehensweise ist nicht neu, beschleunigt aber die Umsetzung von Zollsenkungen und Marktzugang erheblich.

Konkrete Vorteile zeichnen sich ab. Das Mercosur-Abkommen schützt 344 europäische geografische Herkunftsbezeichnungen, etwa für Weine und Käse, und beseitigt hohe Industrietarife, darunter den 35-prozentigen Zoll auf Autos. Auch Zölle auf Vorprodukte und Maschinen werden gesenkt. Das modernisierte Mexiko-Abkommen schützt 568 EU-Herkunftsbezeichnungen und hebt prohibitiv hohe Zölle auf Lebensmittel wie Geflügel, Schweinefleisch, Pasta und Schokolade auf – teilweise bis zu 100 %.

Schutzmechanismen flankieren den Marktzugang. Das Mercosur-Abkommen begrenzt sensible Importe durch Zollkontingente und enthält eine schnell wirkende bilaterale Schutzmaßnahme. Beispielsweise wird Rindfleisch auf 99.000 Tonnen mit einem Zollsatz von 7,5 % begrenzt, und ein Geflügelkontingent von 180.000 Tonnen wird schrittweise eingeführt. Gleichzeitig bleiben die strengen EU-Vorschriften zu Gesundheit und Pflanzenschutz unangetastet. Die Kommission betont zudem, dass die EU-Regeln zur Verhinderung von Entwaldung auf abgedeckte Rohstoffe angewendet werden.

Warum das jetzt wichtig ist? Die „interim“-Abkommen ermöglichen frühere Zollerleichterungen und besseren Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen, während die umfassenderen Ratifizierungen laufen. Unternehmen, die Autos, Maschinen, Pharmaerzeugnisse, Weine oder Spezialitätenlebensmittel exportieren, profitieren von klareren und vorteilhafteren Handelsbedingungen in Mercosur und Mexiko. Dienstleister und Investoren erhalten verlässlichere Regeln, darunter ein modernisiertes Investitionsgerichtssystem mit Mexiko und strengere Vorgaben für öffentliche Beschaffung.

Besonders für kritische Rohstoffe und Lieferketten schaffen beide Abkommen eine engere Zusammenarbeit mit Partnern in den Amerikas. Die endgültige Genehmigung der umfassenden Abkommen liegt zwar noch beim Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten. Doch die „interim“-Instrumente sichern der EU bereits frühzeitig wirtschaftliche Vorteile – ein strategischer Schachzug, der Europas Handelsposition stärkt.

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